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Notfälle

Sie haben einen Notfall?

Bitte rufen Sie bei einem augenärztlichen Notfall in jedem Fall vorher unter der Praxistelefonnummer an, damit wir auf Ihr Kommen vorbereitet sind.

Notfälle

Selbstverständlich werden Notfälle bevorzugt behandelt. Eine kurze Ankündigung unterstützt unsere Planung allerdings enorm. Leider bieten wir keinen generellen Notdienst ausserhalb der Sprechzeiten an. Gerne können Sie uns eine E-Mail an info@tieraugenspezialist.de senden. Des Weiteren werden Ihnen auf unserem Anrufbeantworter Kontaktdaten von notdiensthabenden Kolleg*innen genannt.

In jedem Fall liegt ihr Hauptaugenmerk darauf, Ihr Tier daran zu hindern, am betroffenen Auge durch Kratzen oder Reiben zu manipulieren. Falls Sie einen Halskragen besitzen, setzen Sie ihn dem Tier auf. Ansonsten halten Sie Ihr Tier am besten auf dem Arm oder bleiben daneben und halten die Beine sowie, wenn möglich, auch den Kopf Ihres Tieres unter Kontrolle.

Sollten Sie bereits bei einem Tierarzt vorstellig gewesen sein, bringen Sie bitte, wenn möglich, eine kurze Auflistung der bereits verabreichten Medikamente, sowohl lokal als auch Tabletten bzw. Injektionen, oder gerne auch die Medikamente selbst mit.

Im Folgenden finden Sie eine kurze Auflistung der häufigsten augenärztlichen Notfälle in der Tiermedizin.

Verletzungen am Auge

In der Regel handelt es sich hierbei um Verletzungen durch Beißereien oder Katzenkrallenverletzungen. Gerade Hundewelpen, die die Drohreaktionen (Lidschluss als Schutzreaktion des Auges) noch nicht erlernt haben, können nach der Begegnung mit einer Katze ernstzunehmende Verletzungen der Lider und des Augapfels bis hin zum Auslaufen des Auges aufweisen. Grundsätzlich sollte daher jede Verletzung am Auge schnellstmöglich versorgt werden. Im Ernstfall kann es zum Verlust des Sehvermögens oder gar des Augapfels führen. In solchen Fällen könnte eine schnell eingeleitete Operation das Augenlicht retten.

Fremdkörper am Auge

Fremdkörper, wie z.B. Dornen oder andere Pflanzenbestandteile, können sich am Auge einspiessen oder auf die Hornhaut auflagern. Mit jedem Wimpernschlag kann der Fremdkörper dann tiefer in die Hornhaut eindringen, was eine Entfernung umso schwieriger macht. Fremdkörper sollten daher möglichst schnell und kontrolliert unter dem Mikroskop und mit entsprechendem Instrumentarium entfernt werden. Bitte ziehen Sie aber auf keinen Fall selbst an dem Fremdkörper. Das Auge könnte auslaufen oder weitere Verletzungen im Auge könnten entstehen.

Rötung des Auges

In der Regel denkt man bei einer Rötung des Auges an eine harmlose Bindehautentzündung. Allerdings kann es sich hierbei auch um eine schwerwiegende Erkrankung des Augapfels handeln. Beispielsweise ist das Auge auch dann stark gerötet, wenn ein erhöhter Augeninnendruck (= Glaukom) oder eine Entzündung der inneren Strukturen des Auges vorliegen. Diese Erkrankungen können zur Erblindung und im schlimmsten Fall zum Verlust des betroffenen Auges führen. Zudem sind sie sehr schmerzhaft für Ihr Tier. Eine Diagnosestellung und damit Unterscheidung zur reinen Bindehautentzündung ist hierbei in der Regel aber nur mit speziellen Untersuchungsinstrumenten möglich.

Trübung des Auges

Ein bläulich getrübtes Auge deutet meist auf das Vorliegen ernsthafter Erkrankungen der Hornhaut oder der inneren Strukturen des Auges hin. Verletzungen der Hornhaut bzw. Hornhautgeschwüre führen z.B. zu einer Eintrübung in diesem Bereich. Diese können so tief werden, dass die Gefahr einer Perforation und damit eines Auslaufens des Auges vorliegt. Auch Entzündungen im Inneren des Auges oder ein zu hoher Augeninnendruck (= Glaukom) können zu einer Trübung der Hornhaut führen. Um die Gefahr der Erblindung bzw. des Verlust des Auges zu verhindern, sollten Sie auch hierbei schnellstmöglich einen Spezialisten aufsuchen.

Plötzliche Erblindung

Eine plötzliche Erblindung Ihres Tieres kann viele verschiedene Ursachen haben. In der Regel erkennen Sie dies dadurch, dass Ihr Tier gegen Gegenstände läuft bzw. orientierungslos bzw. stark verunsichert wirkt. Weite starre Pupillen können ebenfalls Hinweise auf eine Einschränkung bzw. den Verlust des Sehvermögens liefern. Auch hier gilt wieder: Die Chance, das Sehvermögen zu retten, ist umso größer, je eher das Tier vorgestellt wird.

Allgemein sollte jeder schmerzhafte Prozess am Auge als Notfall eingestuft werden. Sollte Ihr Tier demnach eines der folgenden Schmerzsymptome aufweisen, ist eine augenärztliche Untersuchung dringend anzuraten:

  • Massives Reiben am Auge
  • Starkes Tränen
  • Zukneifen des Auges
  • „Einsinken“ des Augapfels in die Augenhöhle mit Vorfall des dritten Augenlids
  • Verhaltensauffälligkeiten (Apathie, reduzierte Futteraufnahme, etc.)

Denken Sie bitte daran im Falle eines Notfalles Ruhe zu bewahren, auch wenn es schwerfällt. Sie sind bei uns in guten Händen.

Bezüglich der Vergütung im Notdienst wurde am 13.02.2020 die Notdienstnovelle der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) im Bundesgesetzblatt (BGBl. Teil I Nr. 6 vom 13.02.2020) veröffentlicht. Für Leistungen, die außerhalb der regulären Sprechzeiten, an Wochenenden und Feiertagen erbracht werden, müssen danach ab dem Veröffentlichungszeitpunkt eine Notdienstgebühr von 50 Euro sowie mindestens der zweifache bis maximal der vierfache Gebührensatz berechnet werden.

Weihnachtsurlaub

Liebe Patientenbesitzer*innen,

vom 20.12.2023 bis einschließlich 07.01.2024
sind wir in unserem wohlverdienten Weihnachtsurlaub.

Die Praxis ist in dieser Zeit nicht besetzt.

Wir wünschen Ihnen frohe Weihnachten, erholsame Feiertage
und einen guten Rutsch ins neue Jahr.

Ihr Praxisteam